Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung sind hessische Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ab dem 25. Mai 2018 gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und diese dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Um einen reibungslosen Ablauf für die Vielzahl der erwarteten Meldungen zu gewährleisten, finden Sie ein automatisiertes Meldeverfahren auf der Homepage „Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit„.

Wer diese Meldung im digitalen Hessen durchführen möche , soll wissen, dass für die Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten dieses Online-Meldeformular zu verwenden und von schriftlichen Meldungen abzusehen ist. Es wird davon ausgegangen, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihrer Mitteilungspflicht nunmehr innerhalb von 3 Monaten nachkommen.

Stand: 14.05.2018

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