Immer noch wird über die Auswirkungen des Diesel-Skandals gestritten – auch in Hessen. Volkswagen bietet dieser Tage vielen Teilnehmern an der Musterfeststellungsklage eine Entschädigungszahlung für die Abgas-Manipulationen an. Lohnt es sich, den Vergleich anzunehmen? Und was ist mit Diesel-Besitzern, die nicht an der Klage teilgenommen haben?

Der Vergleich, den Volkswagen mit den Anwälten der Kläger in der Musterfeststellungsklage ausgehandelt hat, sieht Folgendes vor: Der Autohersteller bietet rund 260.000 Kunden wegen der Abgas-Manipulationen durchschnittlich 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Je nach Modell und Alter des Fahrzeugs sind das zwischen 1350 und 6257 Euro. Die Kläger dürfen ihre Autos behalten.

Doch ist dieses Angebot wirklich die beste Lösung für die Teilnehmer an der Sammelklage? Was ist mit jenen, die zwar an der Klage teilgenommen haben, aber kein Angebot erhalten? Und wie sieht es aus mit den Besitzern anderer Diesel-Modelle, für die die Klage gar nicht galt?

Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf haben das Angebot unter die Lupe genommen und sind zu dem Schluss gekommen, dass es nach den individuellen Voraussetzungen bewertet werden sollte.

Kläger ohne Rechtsschutzversicherung

Schätzungen zufolge hat rund jeder dritte Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage eine Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall stellt der angebotene Vergleich keine attraktive Lösung dar. Sehr wahrscheinlich wird eine individuelle Klage ein besseres Ergebnis bringen. Wichtig ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung bereits zu dem Zeitpunkt bestand, als das Auto gekauft wurde. Dann besteht kein Kostenrisiko für ein weiteres Vorgehen.



In den nächsten Wochen stehen wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (am 28. April) und des Bundesgerichtshofs (am 5. Mai) zum Diesel-Thema auf der Tagesordnung – sofern sie nicht wegen des Corona-Virus verschoben werden müssen. Wir erwarten, dass hier verbraucherfreundliche Urteile gefällt werden. Die Entschädigung sollte höher ausfallen als jene Summen, die VW nun in der Sammelklage bietet.

Kläger mit Rechtsschutzversicherung

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte dagegen ernsthaft erwägen, das Angebot von Volkswagen anzunehmen. Zwar können auch diese Kunden mit einer individuellen Klage am Ende besser fahren, doch steht dem ein Kostenrisiko gegenüber. Problem: Diesel-Besitzer können nicht abwarten, wie EuGH und BGH urteilen werden. Denn die Entschädigung der Musterklage kann nur bis zum 20. April angenommen werden. Wer das Angebot annimmt, verzichtet zudem auf alle weiteren Ansprüche. Alternativ zu einer Annahme der Entschädigung kann die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer geprüft werden, der die Kosten einer individuellen Klage übernimmt.

Alle anderen Diesel-Besitzer

Nicht alle Teilnehmer an der VW-Musterklage bekommen ein Angebot für eine Entschädigungs-Zahlung. Das kann verschiedene Gründe haben. Einige haben ihre Fahrzeuge zu spät gekauft. Andere fahren Modelle, für die die Sammelklage gar nicht gilt oder sie wohnen im Ausland. All dies heißt aber nicht, dass sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben! Sie sollten deshalb prüfen lassen, welche Chancen sie nun haben – beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der IG Widerruf.

Das gilt einerseits für Diesel-Fahrer, die sich gar nicht der Sammelklage angeschlossen haben, obwohl sie einen VW/Audi Diesel mit EA189 Motor fahren. Andererseits gilt es aber vor allem für Besitzer von Fahrzeugen, für die es noch gar keine Musterklage gibt. Besonders aussichtsreich erscheinen dabei Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche) mit den Motoren EA288 oder EA897. Ebenfalls gute Chancen dürften Besitzer eines Mercedes Benz Diesel mit den Motoren OM651, OM642, OM622 und OM626 haben. Aber auch Besitzer anderer Marken haben durchaus Chancen. Gerade die anstehenden Urteile des EuGH und des BGH dürften unserer Meinung nach den Vorwurf der Abgas-Manipulation auf andere Hersteller erweitern.

Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde er als Frankfurter Börsenreporter für ntv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC

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